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Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht in Wesel

Rechtsbeistand im Verwaltungsrecht durch die Kanzlei Schmiemann

Baugenehmigung, Bauantrag, Bauanzeige ... bevor ein Bauprojekt überhaupt starten kann, sind zahlreiche Planungsschritte und Genehmigungsverfahren vonnöten. Ganz gleich, ob privater Bauherr, Architekt oder Baufirma: Die Anwaltskanzlei Schmiemann mit Sitz in Wesel sorgt dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Bauvorhaben.

Bauantrag, Baugenehmigung und Co.: Wir kümmern uns darum!

Das öffentliche Baurecht besteht aus verschiedenen Komponenten: dem Bauplanungsrecht, dem Bauordnungsrecht sowie sonstigen öffentlich-rechtliche Vorschriften. Dank unserer Spezialisierung auf das baubezogene Verwaltungsrecht können wir Sie in sämtlichen Aspekten rechtlich beraten und unterstützen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ob Baugenehmigung, Bauantrag oder Bauanzeige: Wenn es um öffentliches Baurecht geht, sind Sie bei Rechtsanwalt Schmiemann richtig! Erfahren Sie außerdem mehr über unsere Leistungen im privaten Baurecht und im Architektenrecht. Bei Fragen und Terminwünschen stehen wir Ihnen telefonisch oder via Kontaktformular gerne zur Verfügung!

Unsere Themenfelder:

  • Wir bieten kompetente Unterstützung beim Baugenehmigungsverfahren.
  • Vor dem Baustart bieten wir eine umfassende juristische Bestandsaufnahme; diese umfasst etwa die Prüfung des Ist- und Soll-Zustands sowie eine Einsicht in die Bauakte und vieles mehr.
  • Wir beraten Sie rund um die einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren.
  • Unsere Kanzlei übernimmt eine Plausibilitätsprüfung Ihrer Bauantrags-Unterlagen und eine Plausibilitätsprüfung der Genehmigungsfreiheit von Bauvorhaben.
  • Brandschutz, Statik, Naturschutz ... wir unterstützen Sie bei der Einholung von Gutachten aller Art im Zusammenhang mit bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Themen.
  • Wir beraten Sie bei sämtlichen öffentlich-rechtlichen Verträgen wie zum Beispiel städtebauliche Vereinbarungen,
    Erschließungsverträge, etc.
  • Wir führen Widerspruchsverfahren durch und übernehmen die bundesweite Vertretung in Klageverfahren vor sämtlichen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten und Bundesverwaltungsgericht.
  • Unsere Anwaltskanzlei sorgt für die Erwirkung vorläufigen Rechtsschutzes und einstweiliger Anordnungen.

... und vieles mehr! Das Gesuchte war nicht dabei? Sprechen Sie uns an! Unsere Anwälte für öffentliches Baurecht und Verwaltungsrecht können Ihnen sicher weiterhelfen.

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